Umsatzsteuer

Zur Einordnung von Umsätzen aus On­line-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten an Nichtunternehmer äußert sich das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 29.4.2024 (Az. III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004 st200524). Konkret geht es um  die Bereitstellung vorproduzierter Inhalte  die Bereitstellung eines Live-­Streaming-Angebots und  Leistungskombinationen. Zudem enthält die Verwaltungsanweisung entsprechende Änderungen des -Anwendungserlasses.