Haushaltsnahe Leistungen

Anders als bei einer vermieteten Wohnung können Sie Aufwendungen für Ihren eigenen Haushalt oder Ihre selbst genutzte Wohnung – egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – im Regelfall steuerlich nicht geltend machen. Eine Ausnahme gibt es aber für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Geregelt sind diese Steuervergünstigungen in § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Was dahinter steckt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie Sie das Finanzamt optimal an Ihren Aufwendungen beteiligen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Aus dem Inhalt des Ratgebers:

  • Steuerermäßigungen nach § 35a EStG
  • Steuerlich begünstigte Aufwendungen
  • Die Wahl des richtigen Zahlungszeitpunkts
  • Anspruchsberechtigte Steuerzahler
  • Minijob im Privathaushalt
  • Geförderte haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen richtig von der Steuer absetzen
  • Berechnungsbogen 'Haushaltsnahe Leistungen 2020' (als Beilage zur Steuererklärung)
  • Erfassungshilfe 'Haushaltsnahe Leistungen'
  • Wichtige Urteile und anhängige Verfahren beim BFH
  • Amtliches Formular der Finanzverwaltung
  • Bezugsquelle für das wichtige BMF-Schreiben zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen

Umfang: 16 Seiten

Autor:

Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Klein studierte in Münster Betriebswirtschaftslehre. Neben seinem Studium war er noch journalistisch tätig. Nach seinem Examen im Jahr 1988 startete er seine berufliche Laufbahn beim markt intern Verlag in Düsseldorf. Dort ist er als Chefredakteur für die beiden Informationsbriefe 'steuertip' und 'steuerberater intern' verantwortlich. 1999 wurde er zum stellvertretenden Redaktionsdirektor der Verlagsgruppe markt intern ernannt.

Stand: Februar 2021