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Künstliche Befruchtung und PID: Abzug als außergewöhnliche Belastung

Die Empfängnisunfähigkeit einer Frau im gebärfähigen ­Alter gilt genauso wie die Zeugungsunfähigkeit des Mannes als Krankheit. Damit sind die Kosten einer künstlichen Befruchtung (Insemination) bei Sterilität in der Regel als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig. Das gilt auch…

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