Viertes Bürokratieentlastungsgesetz — Hausaufgaben nicht gemacht

Am 11. Januar wurde der Referentenentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) veröffentlicht. In ihm geht es um  die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht  Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung  Abbau von Melde- und Informationspflichten  Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie um  weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften. Dem Referentenentwurf war eine Verbändeabfrage vorausgegangen: 57 Verbände hatten daran teilgenommen und 442 Vorschläge zur Bürokratieentlastung eingereicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann klopft sich auf die Schulter: „Wir entlasten unsere Unternehmen spürbar von Bürokratie. Mit dem BEG IV gehen wir einen wichtigen, aber nicht den letzten Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Freiräumen. Wir werden weiter mit Hochdruck daran arbeiten, Bürgern und Unternehmen das Leben in Deutschland leichter und unbürokratischer zu gestalten.“ Gesamtmetall, der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, wischt Buschmanns Lobhudelei vom Tisch: Der vorgelegte Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Von den 442 eingereichten Vorschlägen der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung durchgeführten Verbändebefragung zum Bürokratieabbau hat es nur ein Bruchteil in den Referentenentwurf geschafft.“ Dies zeige den offensichtlich fehlenden Willen von Teilen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau: Arbeits- und Wirtschaftsministerium hätten nicht geliefert. Zander wird konkret: Von 59 zur Umsetzung geeigneten Vorschlägen aus der Verbändebefragung, die an das Bundesarbeitsministerium gerichtet sind, seien lediglich zehn aufgegriffen und 49 – mit zum Teil äußerst schwacher Begründung – verworfen worden. Dass dieses vierte BEG alles andere als ein großer Wurf ist, meint auch der Generalsekretär des ZDH, Holger Schwannecke: „Der vorliegende Entwurf muss dringend ergänzt werden. In dieser Form leistet er leider keine ausreichende Abhilfe. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV kommt viel zu spät und wird trotz des rechnerischen Entlastungsvolumens im Betrieb vor Ort nicht ankommen. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, dass zahlreiche Vorschläge, die das Statistische Bundesamt im Rahmen der Verbändeabfrage Anfang vergangenen Jahres als leicht umsetzbar eingestuft hat, im Entwurf fehlen.“ Das Statistische Bundesamt hatte die 442 Vorschläge in einem Folgeprozess nach der Verbändeabfrage aufbereitet, fünf Kategorien zugeordnet und priorisiert. Kategorie 1 ist die, auf die Schwannecke Bezug nimmt. Hier sind die Vorschläge einsortiert, die nach Einschätzung des Bundesamtes „potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz“ sind, samt Zuordnung zu den jeweiligen Ministerien. Und das sind mal eben 155. Eingang in das BEG fand nur ein Bruchteil.