Cum-ex: Bank muss Steuernachzahlungen leisten

Eine Banken-Gruppe, die auch in einem „Cum-ex-­Ver­fahren“ verwickelt war (dabei haben Banken und Investoren mit dubiosen Finanzgeschäften den deutschen Staat um mehr als 30 Mrd. € betrogen), muss Steuernachzahlungen (hier in Höhe von 155 Mio. €) leisten. Die Bankengruppe kann sich nicht erfolgreich mit dem Argument gegen die Bescheide (aus insgesamt drei Jahren) wehren, dass die steuerlichen Zinsen „um ein Vielfaches höher ­lagen, als im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet worden war“. Auch war die Rückforderung angerechneter Kapital­ertragsteuer rechtmäßig (FG Hamburg, Az. 6 K 228/20).