Ausweis von Forderungen gegen Gesellschafter und Kunden

Nicht nur das Finanzamt, sondern zuweilen auch Hausbanken schauen mit Argusaugen auf die – negativen – Verrechnungskonten von GmbH-Gesellschaftern. Die Fi­nanz­behörde interessiert sich vorrangig für die Frage ­einer angemessenen Verzinsung und geht bei zu niedrigen Zinsen von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Kreditinstitute fordern häufig Gesellschaften bei der Verlängerung bestehender oder Beantragung neuer Kredite auf, zunächst einmal den Gesellschafter zum Ausgleich seines Verrechnungskontos zu bewegen. Sie sollten Mandanten daher ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass es günstig sein kann, bis zum Jahresende Verrechnungskonten auszugleichen, damit sie in der Bilanz nicht mehr als offene Forderung ausgewiesen werden müssen. Auch für die 'Mahn­runde' am Jahresende wird es Zeit. Banken, Kreditversicherer sowie Auskunfteien beurteilen einen Anstieg von Forderungen kritisch. Daher sollten betroffene Mandanten zum Jahresende noch einmal durch Mahnungen und persönliche Gespräche ihre Kunden auffordern, zumindest angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, um hierdurch für eine Verringerung der Verbindlichkeiten zu sorgen.