Anwälte gegen Beteiligung berufsfremder Kapitalgeber
Das Fremdbesitzverbot untersagt, dass sich Kapitalgeber ohne berufliche Qualifikation an Rechtsanwalts- oder Steuerkanzleien beteiligen. Ob diese berufsrechtliche Regelung europarechtlich mit der Freiheit des Kapitalverkehrs sowie der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Einklang steht, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof. In Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministerium der Justiz eine Umfrage unter Rechtsanwälten hierzu durchgeführt. Von den befragten 7.084 Anwälten haben sich fast 80 % gegen die Aufnahme reiner Kapitalgeber als Gesellschafter ausgesprochen. Knapp 73 % sahen in der Aufnahme von Kapitalgebern ohne Berufszulassung Gefahren für die anwaltlichen Kernpflichten, insbesondere Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Freiheit von Kapitalpflichten. Auch eine Finanzierung von Kanzleiinvestitionen durch Gewinnbeteiligung lehnten 71 % der Befragten ab, eine Lockerung des Fremdbesitzverbots 62,57 %. Es bleibt zu hoffen, dass das Fremdbesitzverbot als wesentliches Element der eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht dem europäischen Freizügigkeitsrecht zum Opfer fällt. Die Folgen wären unabsehbar. Einige wenige große Kapitalgeber könnten sich binnen kürzester Zeit eine marktbeherrschende Stellung 'erkaufen'.
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