AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag?

Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich krankmelden und spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Vom Recht, schon für den ersten Krankheitstag eine ärzt­liche Bescheinigung zu verlangen, sollten Arbeitgeber jedoch keinen Gebrauch machen. Hierdurch zwingen Sie ­Arbeitnehmer, schon am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen oder diesen zur Krankschreibung anzurufen. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser dann eine AU-Bescheinigung nur für zwei oder drei Tage ausstellt. Daher ist es günstiger, dem Arbeitnehmer den sofortigen Arzt­besuch zu ersparen und darauf zu hoffen, dass er in drei Tagen wieder arbeitsfähig ist.