Ausnahmegenehmigung für die Leitererfordernis auswärtiger Beratungsstellen

Steuerberater dürfen weitere Beratungsstellen (§ 34 ­StBerG) unterhalten, soweit die Erfüllung der Berufspflichten sicher­gestellt wird. Hierzu muss in der Regel jede auswärtige Beratungsstelle mit einem Berufsträger besetzt sein, wobei die…