Abschöpfung/Einzug von rechtswidrig Erlangtem

Geldstrafen, Bußgelder und Zahlungen mit einem strafrechtlichen Charakter, die von deutschen oder europäischen Behörden verhängt werden, sind nach den §§ 12 Nr. 4 und 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG steuerlich nicht abzugsfähig. Anders kann es dagegen…