Aktuelle Bilder auf der Homepage
Wir haben in der Vergangenheit schon mehrmals auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Homepage der Kanzlei zu aktualisieren. Potenzielle Mandanten, aber auch eventuelle zukünftige Mitarbeiter informieren sich auf der Internetpräsenz einer Kanzlei, bevor sie in Kontakt treten. Dort sollten sie eine aktuelle Vorstellung Ihrer Kanzlei finden. Hierzu gehört, dass Bilder aktualisiert werden. Fotos, auf denen ausgeschiedene Mitarbeiter zu sehen sind, müssen ausgetauscht werden. Anlass für ehemalige Mitarbeiter hierauf zu bestehen, könnte ein Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 27.7.2023 (Az. 3 Sa 33/22) sein, über das gegenwärtig berichtet wird. Im Urteilsfall ging es allerdings nicht nur um die Verwendung eines Fotos, sondern auch um Schulungsvideos, auf denen ein ausgeschiedener Mitarbeiter zu sehen war. Der frühere Arbeitgeber wurde daher zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt. Wir sollten Ärger mit früheren Angestellten vermeiden und deren Bilder von der Homepage nehmen.
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