Bürokratie-Entlastungsgesetz IV
Bürokratie-Entlastungsgesetz IV Die Hoffnung der Wirtschaft auf eine spürbare Entlastung bei der Bewältigung der täglichen Bürokratie wurde enttäuscht. Bis auf eine Verkürzung der handels- und steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre werden keine nennenswerten Erleichterungen für die Wirtschaft eingeführt. Mandanten dürfen somit die Akten von zwei Jahrgängen aus dem Archiv entfernen. Tatsächlich kommt dies jedoch um Jahre zu spät. Im Zuge der Digitalisierung spielt es weder für uns noch für unsere Mandanten eine nennenswerte Rolle, ob Daten zwei Jahre länger gespeichert werden. Lediglich Hoteliers können sich freuen, dass das Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfällt. Mit welcher Arbeitsentlastung dies einhergeht, müsste noch geprüft werden, da die meisten der Kundendaten ohnehin für firmeninterne Zwecke erfasst und gespeichert werden müssen.
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