Sportanlagen I: Die Überlassung an Mitglieder

In der Regel überlässt ein Verein seine Sportanlagen den eigenen Mitgliedern zur Nutzung, die dafür Beiträge zahlen (Fall 1). Davon unabhängig kann aber auch ein Dritter dem Verein Sportanlagen zur Nutzung überlassen (Fall 2). Spannend ist die…