E-Zeitungen und E-Zeitschriften: Altfälle unter Beschuss!

Die Überlassung von Büchern, Zeitungen, und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG). Und das gilt seit dem 18.12.2019 nicht nur in Papierform, sondern auch in elektronischer…