Einfuhr und i. g. Lieferung: Der Fiskalvertreter

Ein Unternehmer, der in Deutschland weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder Zweigniederlassung hat noch in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, kann sich nach § 22a UStG umsatzsteuerlich durch einen Fiskalvertreter vertreten…