Einfuhr und i. g. Lieferung: Der Fiskalvertreter
Ein Unternehmer, der in Deutschland weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder Zweigniederlassung hat noch in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, kann sich nach § 22a UStG umsatzsteuerlich durch einen Fiskalvertreter vertreten…
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