Umsatzsteuer 2024

In einem aktuellen Schreiben (Az. III C 3 – S 7344/19/10002 :006 usti232304) gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2024 inklusive der Anlagen UN, FV und den dazugehörenden Anleitungen bekannt. In einem weiteren Schreiben (Az. III C 3 – S 7344/19/10001 :005 usti232305) veröffentlicht das BMF die Vordruckmuster für Voranmeldun­gen ab Januar 2024 inklusive dem Antrag auf Dauerfristverlängerung und den dazugehörenden Anleitungen.