Landwirtschaft

Umsätze aus der Aufforstung eines Waldes unterliegen einem aktuellen Urteil (Az. 7 K 7201/19 usti242305) des Finanzgerichts Berlin-­Bran­den­burg zu­folge der Regelbesteuerung, falls der leistende ­Unternehmer mit der Aufforstung behördliche Vorgaben seines Leistungsempfängers erfüllt. Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll in solch einem Fall nicht anwendbar sein. Ob dem wirklich so ist, muss der BFH in einem anhängigen Verfahren (Az. V R 18/22) entscheiden.