Landwirtschaft
Umsätze aus der Aufforstung eines Waldes unterliegen einem aktuellen Urteil (Az. 7 K 7201/19 usti242305) des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zufolge der Regelbesteuerung, falls der leistende Unternehmer mit der Aufforstung behördliche Vorgaben seines Leistungsempfängers erfüllt. Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll in solch einem Fall nicht anwendbar sein. Ob dem wirklich so ist, muss der BFH in einem anhängigen Verfahren (Az. V R 18/22) entscheiden.
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