Leistungsort: Online-Veranstaltungen und -Seminare

Nach § 3a Abs. 2 UStG gilt eine Dienstleistung, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt, dort als erbracht, wo der Leistungs­empfänger sein Unternehmen betreibt. Eine Ausnahme greift für die 'Einräumung…