Umsatzsteuer ab 2024

Eigentlich wollten wir uns in der ersten 'usti'-Ausgabe des Jahres 2024 mit den umsatzsteuerlichen Änderungen befassen, die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben haben. Doch das Gesetz stockt derzeit im Vermittlungsausschuss, den der Bundes­rat angerufen hat. Zwar hat die Regierung Teile in das Kredit­zweit­marktförderungs­gesetz übernommen. Umsatzsteuer­liche Regelungen gehören jedoch nicht dazu. Somit schenken wir uns eine Kommentierung dessen, was vielleicht kommen wird. ­Sicher ist hingegen leider die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 19 %. Die von vorn­herein vorgesehene Befristung des ermäßig­ten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist Ende 2023 ausgelaufen. Nur in der Silvesternacht durften die Gastronomen laut einem ­aktuellen BMF-­Schreiben (Az. III C 2 — S 7220/22/10001 :009 usti012404) noch 7 % Umsatzsteuer berechnen.