Paydirekt/giropay
In einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 1287/20 U usti032406) befasst sich das FG Münster mit dem Vorsteuerabzug aus Leistungen, die eine Bank zum Betrieb des Bezahlsystems paydirekt bzw. giropay in Anspruch nimmt. Das Finanzamt meint, die hierfür bezogenen Eingangsleistungen stünden in keinem Zusammenhang zu konkreten Ausgangsumsätzen, sondern zur Gesamttätigkeit der Bank (Folge: Anteiliger Vorsteuerabzug). Die Bank geht hingegen von einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen mit den teilnehmenden Einzelhändlern aus (Folge: Voller Vorsteuerabzug). In ihrer Entscheidung geben die Richter der Bank Recht.
Schaubilder
Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Stichwortverzeichnisse
Hier können Sie die Stichwortverzeichnisse der letzten Jahre abrufen.