Unentgeltliche Zuwendungen: BMF reagiert

Grundsätzlich gilt: Beabsichtigt ein Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die Leistung nicht für seine unternehmerische Tätigkeit, sondern für eine unentgeltliche Entnahme zu verwenden, ist er insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zu…