Vorrang des EU-Rechts

Bekanntlich steht dem EuGH in umsatzsteuerlichen Rechtsfragen das letzte Wort zu. Das bedeutet, nationale Finanzgerichte haben sich im Zweifel nach dem EuGH und nicht nach dem BFH zu richten. Dies ergibt sich im Ergebnis aus einem aktuellen EuGH-Urteil (Az. C-537/22 usti032407).