Leistungsort: Die elektronische Leistung

Erbringt ein Unternehmer eine elektronische Leistung (kurz: eLeistung) an einen anderen Unternehmer, gilt der Sitz des Unternehmens des Leistungsempfängers als Leistungsort (§ 3a Abs. 2 UStG). Ist der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer (z. B.…