Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Am 8.12.2022 hatte die Europäische Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um das ­Mehrwertsteuersystem der EU für Unternehmen effizienter und betrugssicherer zu gestalten (Stichwort: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter). Danach sollen mehrfache umsatzsteuerliche Registrierungen von Unternehmern auf ein Minimum reduziert werden. Neben der Verbesserung des bestehenden Systems der einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) und der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (Import-One-Stop-Shop) soll auch das Reverse-Charge-Verfahren verbessert und aus­geweitet werden. In einer Stellungnahme vom 11.3.2024 (usti062407) regt der Deutsche Steuerberater-Verband eine Ausdehnung auf weitere Sachverhalte an.