Unrichtiger Steuerausweis: BMF akzeptiert positives EuGH-Urteil

Weisen Sie als leistender Unternehmer in Rechnungen über steuerfreie Leistungen unrichtigerweise die Umsatzsteuer aus oder berechnen statt des ermäßigten Steuersatzes den höheren Regelsteuersatz, handelt es sich um einen unrichtigen Steuerausweis