Vermietung: Strom, Wasser, Abwasser etc. als Nebenleistungen

Berechnet ein Vermieter Wasser, Strom, Wärme und Abwasser in eigenem Namen an seine Mieter weiter, ist er im Regelfall auch als Erbringer dieser Leistungen anzusehen (vgl. 'usti' 06/21). Damit ist noch nicht geklärt, ob er Umsatzsteuer berechnen…