Beförderung durch ausländische Unternehmer: Das OSS-Verfahren

Befördert ein Unternehmer Personen mit einem Bus von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat (also grenz­überschreitend), muss er rechnen. So gilt diese Beförderung nach § 3b UStG grundsätzlich dort als erbracht, wo sie bewirkt wird (Ausnahmen…