Allianz FÜR Vergaberecht

In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich 19 Verbände, darunter der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), der Zentralverband der deutschen elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) dafür aus, die in § 97 Abs. 1 GWG formulierten Grundsätze des Vergaberechts vor Korruption und 'Hoflieferantentum' zu schützen. Öffentliche Aufträge dürften nicht dem Vergaberecht entzogen werden, beispielsweise durch Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, Ausweitung von Inhouse-Vergaben und Interkommunaler Zusammenarbeit und weniger effektiven Rechtsschutz, wobei Rechtsanwendung grundsätzlich vor Rechtsänderung Vorrang haben sollte. Die Verbände machen sich stark für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Es biete sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären. miEI meint: 19 Verbände aus Industrie, Handel und Handwerk – da kommt einiges an Marktmacht zusammen, die hinter den Forderungen nach einem fairen Zugang zu staatlichen Aufträgen, Verstöße gegen das Vergaberecht wirksam zu ahnden und so Korruption besser vorzubeugen, steht.