Sonderausgaben
Über die Besonderheiten und Voraussetzungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen an sog. Solidargemeinschaften sowie die bisher vorliegende Rechtsprechung hierzu informierten wir Sie in 'steuertip' 44/23 und 01-02/24. Aktuell liegt ein weiteres, positives Urteil des Finanzgerichts Münster vor (Az. 11 K 820/19 (st190524). Ausreichend sei, dass gemäß der Satzung „in Fällen medizinischer Notwendigkeit“ ein Anspruch auf Leistung besteht. Beachten Sie: Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zugelassen. Wie uns das Gericht mitteilte, hat das unterlegene Finanzamt hiervon aber keinen Gebrauch gemacht
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