Fotografien
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG i. V. m. Anlage 2 Nr. 53 unterliegt die Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die Frage ist, was ist ein Kunstgegenstand? Dem EuGH zufolge können auch Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen (vom Künstler aufgenommen, gedruckt, signiert, nummeriert und max. 30 Abzüge) Kunstgegenstände sein (vgl. 'usti' 19/19). Anders als Deutschland hat Frankreich diese EuGH-Vorgaben bereits verwaltungsrechtlich verankert. Ungeachtet dessen können sich Fotografen unseres Erachtens direkt auf die EuGH-Rechtsprechung berufen, um die Steuerermäßigung zu erhalten.
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