Jahresboni

Ein Zentralregulierer wie zum Beispiel ein Einkaufsverband agiert für seine Mitglieder bei einem Waren­geschäft als Regulierungsstelle. Kurz gesagt, handelt es sich dabei um eine horizontale Kooperation, bei der die Verbindlichkeiten der Mitglieder von einer zentralen Stelle aus bearbeitet und zum Zeitpunkt der Fälligkeit an den Lieferanten bezahlt werden. Regelmäßig gewährt ein Zentralregulierer seinen Mitgliedern Jahresboni für den Bezug von Waren bestimmter Lieferanten. Diesbezüglich ist strittig, ob ein solcher Bonus die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Leistungen mindert, die der Zentralregulierer den Lieferanten gegenüber erbringt. Dies muss der BFH in einem anhängigen Verfahren (Az. V R 20/23) klären.