Dienstag, 19. März 2024

Kritik an Bayerns Haushaltspolitik: Bayerischer Oberster Rechnungshof rügt Finanzgebaren

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Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder lobt gerne bei jeder Gelegenheit die seriöse Finanzpolitik und Finanzkraft Bayerns, die sich auch darin zeige, dass Bayern sich mehr als andere Bundesländer leisten könne. Und selbstredend geht dieses Lob meist mit vernichtender Kritik an die Schuldenmacher aus dem linken politischen Lager einher. Da lässt aufhorchen, dass ausgerechnet der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem aktuellen Jahresbericht das Finanzgebaren der Bayerischen Landesregierung tadelt.

Noch könne die Staatsregierung „auf gut gefüllte Rücklagen zurückgreifen“, betonen die obersten Rechnungsprüfer in ihrem Bericht zunächst, um sodann in Person der ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz festzustellen: „Im Interesse einer nachhaltigen Finanzpolitik müssen sich allerdings die Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.“ Insbesondere kritisiert der ORH die geplante Änderung der Tilgungsregelung beim Abbau der Corona-Schulden.

Corona sei und bleibe ein bestimmendes Thema für den Staatshaushalt, betont der Bericht. Der Abbau der Corona-Schulden sei „auch im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 für den ORH von zentraler Bedeutung“, mahnen die Prüfer die Staatsregierung. Der Haushaltsgesetzgeber habe 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie entschieden, „die für den Sonderfonds Corona-Pandemie neu aufgenommenen Schulden ab 2024 in 20 gleichbleibenden Jahresraten zurückzuführen“ Das könnte man aus unserer Sicht als seriöse Finanzpolitik bezeichnen. Aber der selbsterklärte bayerische Musterknabe will sich daran nicht halten!

Der OHR weist darauf hin, in dem nun dem Landtag zur Beratung vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 seien 770,9 Millionen Euro weniger zur Tilgung eingeplant als ursprünglich vorgesehen. „Aus Sicht des ORH sollten die haushaltsgesetzlichen Vorgaben zur Tilgung der coronabedingten Kredite aus den Jahren 2020 bis 2023 beibehalten und diese Schulden ab dem Jahr 2024 entsprechend abgebaut werden. Die Veranschlagung der fehlenden 770,9 Millionen Euro in einer Rücklage ‘Konjunkturvorsorge’ ist im Ergebnis zu unverbindlich“, erklärte Piwernetz bei der Vorlage des Berichts. Piwernetz ist im Übrigen nicht etwa der bayerischen Opposition zuzuordnen. Sie hat zahlreiche Ämter innerhalb der Staatsregierung ausgeübt und war zuvor Regierungspräsidentin in Oberfranken.

Da schau her, ausgerechnet Söder greift auf eine Rücklage zurück, um den aktuellen Haushalt besser aussehen zu lassen. Kommt einem irgendwie bekannt vor. Da überrascht es auch nicht mehr, dass der ORH befürchtet, es bestehe „das Risiko weiterer Abweichungen von den ursprünglichen Tilgungsregelungen, wenn schon in den ersten Jahren der Abbau der Corona-Schulden drastisch reduziert wird“. Vor diesem Hintergrund wird es geradezu pikant, dass der ORH für den Abschluss des Haushaltsjahres 2023 „in jedem Fall empfiehlt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse vom 15. November 2023 verstärkt im Blick zu behalten und bei der Übertragung der coronabedingten Ausgabereste insbesondere auf das Erfordernis des sachlichen Veranlassungszusammenhangs zu achten“.

Man darf gespannt sein, wie Söder auf diese kräftige Watschen reagiert. Sein Finanzminister Albert Füracker hat die Kritik schon einmal zurückgewiesen. „Wir bilden und verwenden unsere Rücklage, um in Krisenzeiten wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen, wirtschaftliche Impulse zu setzen und Krisenauswirkungen auf die Menschen abzufedern“, erklärte er dazu. Schön und gut, aber das Argument klingt verdammt ähnlich nach dem Konzept der Ampel, Ausgaben zur Schönung des Bundeshaushalts in Sonderhaushalten unterzubringen.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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